§ 14a EnWG – Netzentgeltmodule im Vergleich
Sie interessieren sich für die Modulauswahl Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen? Mit unserem Rechner können Sie die verschiedenen Module vergleichen und eine erste Einschätzung erhalten, welches Modul für Ihre Situation am besten geeignet sein könnte.
Bitte beachten Sie: Das Ergebnis dient ausschließlich der Orientierung. Es hängt wesentlich von den zugrunde liegenden Prämissen, Vorgaben und Ihren individuellen Eingaben ab.
Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Module im Überblick
Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden immer häufiger – das belastet das Stromnetz, vor allem wenn viele gleichzeitig laufen. Damit das Netz stabil bleibt, darf Ihr Netzbetreiber solche Geräte in seltenen Ausnahmesituationen kurzzeitig drosseln. Als Ausgleich dafür bekommen Sie einen Rabatt auf das Netzentgelt – den Teil Ihres Strompreises, den Sie für die Nutzung des Stromnetzes zahlen. Diesen Rabatt gibt es in drei Ausgestaltungen:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Zählen Sie nur den Strom aus dem Netz (Netzbezug) – selbst erzeugter und direkt verbrauchter PV-Strom zählt nicht mit, da dafür keine Netzentgelte anfallen.
Ablesen können Sie den Jahresverbrauch über eine App oder Display der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Verbrauchsanzeige oder einen separaten Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Sonst helfen Datenblatt oder Hersteller.
Der Rechner geht davon aus, dass alle angegebenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über eine gemeinsame Marktlokation abgerechnet werden.
Geben Sie hier den Stromverbrauch Ihres Haushalts an (z. B. für Beleuchtung, Kühlschrank, Fernseher und weitere Elektrogeräte). Nicht einzurechnen sind die oben erfassten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sowie selbst erzeugter und direkt verbrauchter PV-Strom. Wird die steuerbare Verbrauchseinrichtung über denselben Zähler wie der Haushalt versorgt, fließt dieser Verbrauch in die Berechnung für Modul 1 bzw. Modul 1+3 ein. Bei einem separaten Zähler bleibt der Haushaltsstrom unberücksichtigt.
Den Netzentgelt-Arbeitspreis finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Den Netzentgelt-Grundpreis finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Modul 1 – Pauschale
Die Pauschale finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Modul 2 – Reduzierter Arbeitspreis
Ist für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung ein separater Zähler geplant oder vorhanden?
Modul 2 wird erst berechnet, wenn ein separater Zähler bestätigt wurde.
Ein reiner Unterzähler ohne eigene Abrechnung reicht für Modul 2 nicht aus. Voraussetzung ist ein separater Zähler mit eigener Marktlokation (MaLo).
Ihr aktueller Netzentgelt-Arbeitspreis beträgt —. Im Modul 2 sinkt dieser dauerhaft auf 40 % – das sind — für den separaten Zähler / die separate MaLo Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Diese jährlichen Kosten entstehen durch den separaten Zähler, der für Modul 2 nötig ist. Den genauen Betrag finden Sie in Ihrer Stromabrechnung oder im Preisblatt Ihres Messstellenbetreibers.
Modul 1 + 3 – Zeitvariable Netzentgelte
Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) geplant oder vorhanden?
Modul 1+3 wird erst berechnet, wenn ein intelligentes Messsystem bestätigt wurde.
Netzentgeltsätze je Tarifstufe
Bei Modul 1+3 variiert der Netzentgelt-Arbeitspreis je nach Tageszeit zwischen Niedrig-, Standard- und Hochlasttarif. Die Netzentgeltsätze für Niedriglasttarif und Hochlasttarif finden Sie im aktuellen Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Der Standardlasttarif entspricht Ihrem oben eingetragenen Netzentgelt-Arbeitspreis.
ℹ Ungültige Werte (z. B. ein Niedriglasttarif, der höher als der Netzentgelt-Arbeitspreis ist) werden automatisch auf den zulässigen Bereich angepasst.
Korridor: 10–40 % des Netzentgelt-Arbeitspreises (= Standardlasttarif)
Max. +100 % Aufschlag auf den Netzentgelt-Arbeitspreis (= Standardlasttarif)
Tarifzeiten je Tarifstufe
Die Uhrzeiten, wann Niedriglasttarif und Hochlasttarif gelten, legt Ihr Netzbetreiber z.B. im Preisblatt fest. Der Standardlasttarif gilt automatisch in allen nicht zugewiesenen Stunden.
ℹ Ungültige Zeiten (z. B. sich überschneidende Tarifstufen) werden abgelehnt und auf den vorherigen Wert zurückgesetzt.
Quartale für zeitvariable Netzentgelte
Die Kalenderquartale, in denen die zeitvariablen Netzentgelte berechnet werden, legt Ihr Netzbetreiber z.B. im Preisblatt fest. Mindestens zwei Quartale sind vorgeschrieben; in den übrigen Quartalen wird automatisch nur mit dem Standardlasttarif abgerechnet.
Tarifverlauf & Lastprofil
Mit den Pfeiltasten links und rechts die Stunde wählen, mit oben und unten den Lastanteil ändern. Alle 24 Werte stehen auch als Tabelle zur Verfügung – Schaltfläche „Lastprofil als Tabelle bearbeiten" weiter unten.
| Stunde | Anteil in Prozent |
|---|
Ergebnis
Die ausgewiesene Entlastung ist ein Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer) und kann je nach tatsächlichem Verbrauch, Preisblatt und Abrechnungszeitraum abweichen; sie dient lediglich der Orientierung.